HONORAR

Für die Abrechnung anwaltlicher Leistungen bestehen mehrere Abrechnungsmöglichkeiten, dabei unterliegt das Honorar grundsätzlich der freien Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant.

1. Abrechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen (RATG, AHK, NTG):
Hier legen die gesetzlichen Bestimmungen genaue Kriterien für die Verrechnung von Anwaltsleistungen fest. Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem Wert des Streitgegenstandes oder des betreffenden Rechtes.

2. Pauschalhonorar: Wenn der zu erwartende Arbeits- und Zeitaufwand seriös abgeschätzt werden kann, ist die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich.

3. Zeithonorar: Bei dieser Abrechnungsart wird ein Stundensatz vereinbart, dabei erfolgt die Abrechnung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand.

Grundsätzlich gilt:

Welche Abrechnungsmethode herangezogen wird, hängt vom Einzelfall ab und ist zwischen mir und Ihnen zu vereinbaren. Die Art der Berechnung des Honorars wird in jedem Fall vorab vereinbart, sodass Sie immer wissen, welche Abrechnungsmethode herangezogen wird.

Die Honorare verstehen sich je netto zuzüglich Barauslagen und Umsatzsteuern.

Detailliertere Informationen über das Honorar des Rechtsanwaltes finden Sie in der Online Info-Broschüre Rechtsanwaltshonorar Mein Recht ist kostbar! des österreichischen Rechtsanwaltskammertages.